Tarifvertrag Zeitarbeit

Der Tarifvertrag Zeitarbeit abgeschlossen zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP), bildet die Grundlage für faire und transparente Arbeitsbedingungen in der Arbeitnehmerüberlassung.
Gesetze und Tarifverträge
Der Tarifvertrag definiert verbindliche Standards für Zeitarbeitnehmer und Personaldienstleister. Dazu gehören unter anderem:
- Vergütung: Festgelegte Entgeltgruppen mit transparenten Stundenlöhnen
- Arbeitszeit: Regelungen zu Wochenarbeitszeit und Überstunden
- Urlaubsanspruch: Mindesturlaubstage gemäß Tarifvertrag
- Zuschläge: Branchenzuschläge je nach Einsatzdauer und Einsatzbetrieb
- Kündigungsfristen: Klare und faire Fristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Vorteile für Arbeitnehmer
- Sicherheit durch tariflich geregelte Mindeststandards
- Planbare Einkommen durch klare Entgeltstrukturen
- Verbesserte Bezahlung durch Zuschläge
- Transparente Arbeitsbedingungen
Vorteile für Unternehmen
- Rechtssicherheit durch tarifliche Regelungen
- Flexibilität beim Personaleinsatz
- Planbare Kostenstrukturen
- Wettbewerbsfähigkeit durch standardisierte Prozesse
Im Folgenden stellen wir Ihnen den neuen iGZ-DGB-Tarifvertrag, der ab dem 11.12.2023 gilt, zum Download zur Verfügung.
Mitgliedsurkunde_GVP_2026.pdfEin Zeichen für Qualität und Vertrauen: Die Mitgliedsurkunde des GVP steht für starke Partnerschaften und ein gemeinsames Verständnis von Exzellenz.320 KB
GVP_Basistarifwerk.pdfDas Basistarifwerk des GVP bietet Mitgliedern eine verlässliche Basis für die tägliche Praxis. Es erleichtert Entscheidungen und schafft Transparenz in allen tariflichen Fragen.412 KB









